Anregung von Beteiligungen im Bezirk Mitte

Mit den Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung wurde im Bezirk Mitte erstmals eine Grundlage geschaffen, mit der auch Bürger*innen ein Beteiligungsverfahren anregen können. Als Bürger*innen verstehen wir alle Menschen, die in Mitte wohnen oder arbeiten, also zum Beispiel Mietende, Eigentümer und Pächter von Immobilien in Mitte, aber auch Gewerbetreibende, Selbstständige, Beschäftigte oder ehrenamtlich tätige Personen. Das Verfahren wird in den Leitlinien beschrieben. Sie können dabei einerseits Beteiligungen zu Vorhaben der Vorhabenliste anregen, für die bisher keine Beteiligung vorgesehen ist (Fall A) oder auch zu Themen, die in der Zuständigkeit der Bezirksverwaltung liegen, aber bisher kein bezirkliches Vorhaben sind (Fall B). Im Folgenden möchten wir Ihnen das Vorgehen für beide Fälle kurz erläutern.

Schemata zur Beteiligungsanregung

Fall A - Anregung von Beteiligung zu Vorhaben des Bezirksamtes

Für diesen Fall eröffnen die Leitlinien verschiedene Wege, um eine Beteiligung anzuregen. Ihr könnt euch hierzu entweder direkt an das Büro für Bürger*innenbeteiligung (buergerbeteiligung[at]ba-mitte.berlin.de) wenden, oder die Anregung über die zuständige Stadtteilkoordination einreichen. Ihr könnt euch außerdem direkt an die zuständige Fachverwaltung des Bezirkes wenden. Kinder und Jugendliche wenden sich an das Kinder- und Jugendbüro Mitte.

Außerdem könnt ihr euch auch direkt an die Bezirksverordnetenversammlung wenden, zum Beispiel während einer Einwohnerfragestunde, oder auch direkt über einen Bezirksverordneten. Die BVV berät in diesem Fall darüber und gibt ein Ersuchen an das Bezirksamt.

Wer entscheidet nun darüber, ob eine Beteiligung durchgeführt wird?

Die Entscheidung fällt das Bezirksamt, also das Gremium, bestehend aus dem Bezirksbürgermeister*in und den Stadträten. Bei der Entscheidung müssen verschiedene Dinge mitbedacht werden, zum Beispiel die Bedeutung für den Bezirk oder die Zahl der möglichen Betroffenen. Auch die Verhältnismäßigkeit zwischen zeitlichem und finanziellem Aufwand und dem erwarteten Ergebnis wird mitberücksichtigt. Hat das Bezirksamt eine Entscheidung getroffen, wird sie den Bürger*innen mitgeteilt. Besonders dann, wenn eine Anregung abgelehnt wird, muss die Entscheidung begründet werden.

Fall B - Initiierung eines Vorhabens zu Themen, die bisher kein Vorhaben des Bezirks sind

Bürger*innen können auch Beteiligungen zu Themen und Projekten anregen, die bisher kein Vorhaben des Bezirks, die aber in der Zuständigkeit der Bezirksverwaltung liegen. (Zuständigkeit der Bezirksverwaltungen)

Dazu müsst ihr der Bezirksverordnetenversammlung einen sogenannten „Vorhabenvorschlag“ schicken. Dieser sollte eine kurze Beschreibung eures angestrebten Vorhabens enthalten. Aus der Beschreibung sollte insbesondere die Bezeichnung des Vorhabens, die Hintergründe, Notwendigkeiten und Ziele des Vorhabens, die räumliche Lage und die wahrscheinlich betroffenen Teile der Bevölkerung hervorgehen.

Oder einfach gesagt, Aus welchen Gründen soll was wo umgesetzt werden und wer ist davon höchstwahrscheinlich betroffen?

Die Bezirksverordnetenversammlung wird anschließend in einer ihrer nächsten Sitzungen über euren Vorschlag beraten und anschließend ein Ersuchen an das Bezirksamt geben, wenn eine Beteiligung durchgeführt werden soll.

Und wer entscheidet hier darüber, ob eine Beteiligung durchgeführt wird?

Auch hier liegt die Entscheidung darüber, eine Beteiligung durchzuführen wieder beim Bezirksamt. Dabei sind dieselben Grundsätze wie im Fall A zu berücksichtigen. Entscheidet sich das Bezirksamt für die Durchführung einer Beteiligung, wird das Vorhaben auf die Vorhabenliste mit aufgenommen.

Mein Vorschlag wurde abgelehnt - Was nun?

Falls das Bezirksamt euren Vorschlag ablehnt, ist noch nicht alles vorbei – Ihr könnt für Ihre Idee Unterschriften sammeln und diese bei der Bezirksverordnetenversammlung einreichen. Für Vorhaben mit Auswirkungen über die vier Stadtteile Gesundbrunnen, Wedding, Mitte und Moabit hinaus sind hierfür 1.000 Unterschriften notwendig. Bei Vorhaben, die sich nur in einem Stadtteil auswirken, genügen 500 Unterschriften.

Die folgenden Angaben müssen in einem Beteiligungsantrag enthalten sein:

  • Das Vorhaben, zu dem Beteiligung stattfinden soll
  • Ziel und Begründung für die Bürgerbeteiligung
  • Ein Vorschlag für die Beteiligungsform (Methodenvorschläge für die Bezirksverwaltung und die Bezirksverordnetenversammlung)
  • Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen und die
  • Unterschriftenliste mit Namen, Adresse, Geburtsjahr sowie der Unterschrift als Anlage

Wer kann mich bei der Anregung von Beteiligungen unterstützen?

Das Büro für Bürger*innenbeteiligung oder die Kinder- und Jugendbüros Mitte können euch durch Information und Beratung unterstützen. Auch die Stadtteilkoordination, Quartiersmanagements und Bürgergremien informieren euch – soweit es ihnen möglich ist – über die Abläufe zur Initiierung einer Bürger*innenbeteiligung und leiten ggf. eure Anregungen an die richtigen Stellen weiter.